Sport darf nach der letztgültigen Verordnung vom 11.01.22 unter folgenden Bedingungen ausgeübt werden:
- 2G-Nachweis für alle Teilnehmer, also vollständig geimpft oder genesen.
Bei schulpflichtigen Personen (bis zur 9. Schulstufe) gilt der Corona-Test-Pass als 2G Nachweis, soferne die Testintervalle eingehalten wurden. - 3G-Nachweis für Übungsleiter und Trainer (Arbeitsplatz)
- FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen der Sportstätten, beim Sport selbst muss keine Maske getragen werden.
- Es gibt keine Mindestabstand-Regelung, es wird jedoch ein Abstand von 2m ausdrücklich empfohlen.
- Es sind die Kontaktdaten aller Teilnehmer zu erheben.
- Es gilt die Höchstgrenze von max. 25 Personen im Indoor-Bereich.
Die Aufenthaltsdauer auf Sportstätten ist auf den Zeitraum der Sportausübung beschränkt.
! Eintreffen daher nach Möglichkeit wenige Minuten vor Trainingsbeginn, rasches Verlassen nach dem Ende der Stunde !
! Am Besten schon im Trainingsgewand kommen !
! Eigene Geräte (Matten, Hanteln) mitnehmen, soferne vorhanden !
Die Ausnahme-Regelungen für Spitzensportler*innen und für Veranstaltungen ("Zusammenkünfte") ausschließlich (!) für Spitzensportler*innen bleiben aufrecht. Wer über eine Spitzensport-Freigabe des Sportministeriums verfügt, benötigt grundsätzlich weiterhin nur einen 3G-Nachweis.
Wie bisher wird in jeder Einheit eine Anwesenheitsliste geführt (diese wird 28 Tage aufbewahrt), um bei einem Infektionsfall die Erhebungen der Behörden zu beschleunigen. Zusätzlich führen wir weiterhin die Contact-Tracing Liste im Vereinsheim (liegt im Gang vor den Garderoben).
Informiere dich auch auf folgenden Seiten über die geltenden Bestimmungen:
Corona - Information der Stadt St. Pölten --> Update der Stadt
Die aktuellen Coronavirus-Maßnahmen der Bundesregierung --> Covid-19-Notmaßnahmenverordnung
Hinweise von SPORT AUSTRIA --> Fragenkatalog.
Mit sportlichen Grüßen
euer SPORTUNION St. Pölten-Team
#bleibimverein #bleibgesund